Anordnung und gerichtliche Bewilligung auf Datenart und Zeitraum prüfen.
Eine Fernkopie aus einem Cloudspeicher ist rechtlich als Zugriff auf Daten an einem anderen Speicherort einzuordnen. Entscheidend ist daher die konkrete Maßnahme nach § 115f StPO. Prüfen Sie, ob die Staatsanwaltschaft auf Grundlage einer gerichtlichen Bewilligung handelt und ob die Anordnung den betroffenen Account, die Datenkategorie und den Zeitraum nachvollziehbar bezeichnet.
Sichern Sie die Anordnung vollständig. Der Cloudspeicher allein beantwortet die Rechtsfrage nicht. Maßgeblich sind der Tatvorwurf, der Beweiszweck und die Begründung, weshalb gerade diese Daten für die Aufklärung erforderlich und verhältnismäßig sein sollen.