Vorwurf zuerst aus dem Akt klären.
Amtsanmaßung nach § 314 StGB betrifft den Vorwurf, sich eine Amtshandlung anzumaßen oder als Behörde oder Amtsperson aufzutreten, ohne dazu befugt zu sein. Für die Verteidigung zählt die genaue Einordnung: falscher Amtsauftritt ist etwas anderes als Amtsmissbrauch durch echte Amtsträger.
Im Kern geht es um ein Auftreten mit amtlichem Anschein. Das kann die Behauptung betreffen, im Namen einer Behörde zu handeln, eine Amtshandlung vorzunehmen oder eine Befugnis zu haben, die tatsächlich fehlt.