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Amtsdelikte

Amtsanmaßung nach § 314 StGB: Polizei, Behörde und falscher Amtsauftritt

Amtsanmaßung nach § 314 StGB: falsches Auftreten als Behörde oder Polizei, Einordnung zu Amtsmissbrauch und erste Schritte.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

23. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Amtsanmaßung nach § 314 StGB betrifft den Vorwurf, sich eine Amtshandlung anzumaßen oder als Behörde oder Amtsperson aufzutreten, ohne dazu befugt zu sein. Für die Verteidigung zählt die genaue Einordnung: falscher Amtsauftritt ist etwas anderes als Amtsmissbrauch durch echte Amtsträger.

Diese Frage ist allgemeine Information für Beschuldigte und Betroffene in Österreich. Er ersetzt keine Prüfung des konkreten Akts und keine Beratung im Einzelfall.

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01

Vorwurf zuerst aus dem Akt klären.

Amtsanmaßung nach § 314 StGB betrifft den Vorwurf, sich eine Amtshandlung anzumaßen oder als Behörde oder Amtsperson aufzutreten, ohne dazu befugt zu sein. Für die Verteidigung zählt die genaue Einordnung: falscher Amtsauftritt ist etwas anderes als Amtsmissbrauch durch echte Amtsträger.

Im Kern geht es um ein Auftreten mit amtlichem Anschein. Das kann die Behauptung betreffen, im Namen einer Behörde zu handeln, eine Amtshandlung vorzunehmen oder eine Befugnis zu haben, die tatsächlich fehlt.

Was § 314 StGB erfassen kann →
02

Beweise vollständig sichern.

Amtsanmaßung nach § 314 StGB betrifft den Vorwurf, sich eine Amtshandlung anzumaßen oder als Behörde oder Amtsperson aufzutreten, ohne dazu befugt zu sein. Für die Verteidigung zählt die genaue Einordnung: falscher Amtsauftritt ist etwas anderes als Amtsmissbrauch durch echte Amtsträger.

Im Kern geht es um ein Auftreten mit amtlichem Anschein. Das kann die Behauptung betreffen, im Namen einer Behörde zu handeln, eine Amtshandlung vorzunehmen oder eine Befugnis zu haben, die tatsächlich fehlt.

Was § 314 StGB erfassen kann →
03

Aussage nur vorbereitet treffen.

Amtsanmaßung nach § 314 StGB betrifft den Vorwurf, sich eine Amtshandlung anzumaßen oder als Behörde oder Amtsperson aufzutreten, ohne dazu befugt zu sein. Für die Verteidigung zählt die genaue Einordnung: falscher Amtsauftritt ist etwas anderes als Amtsmissbrauch durch echte Amtsträger.

Im Kern geht es um ein Auftreten mit amtlichem Anschein. Das kann die Behauptung betreffen, im Namen einer Behörde zu handeln, eine Amtshandlung vorzunehmen oder eine Befugnis zu haben, die tatsächlich fehlt.

Was § 314 StGB erfassen kann →
04

Verteidigungslinie rechtzeitig festlegen.

Amtsanmaßung nach § 314 StGB betrifft den Vorwurf, sich eine Amtshandlung anzumaßen oder als Behörde oder Amtsperson aufzutreten, ohne dazu befugt zu sein. Für die Verteidigung zählt die genaue Einordnung: falscher Amtsauftritt ist etwas anderes als Amtsmissbrauch durch echte Amtsträger.

Im Kern geht es um ein Auftreten mit amtlichem Anschein. Das kann die Behauptung betreffen, im Namen einer Behörde zu handeln, eine Amtshandlung vorzunehmen oder eine Befugnis zu haben, die tatsächlich fehlt.

Was § 314 StGB erfassen kann →

Was § 314 StGB erfassen kann

Im Kern geht es um ein Auftreten mit amtlichem Anschein. Das kann die Behauptung betreffen, im Namen einer Behörde zu handeln, eine Amtshandlung vorzunehmen oder eine Befugnis zu haben, die tatsächlich fehlt.

Nicht jeder ungeschickte Satz und nicht jede private Auseinandersetzung mit Behördenbezug ist eine Amtsanmaßung. Entscheidend sind äußeres Auftreten, konkrete Handlung und Täuschungswirkung.

Die Verteidigung prüft, ob objektiv ein Amtsbezug hergestellt wurde und ob die betroffene Person wusste, dass eine solche Befugnis nicht besteht.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Amtsmissbrauch nach § 302 StGB betrifft echte Amtsträger, die ihre Befugnis wissentlich missbrauchen. Amtsanmaßung betrifft gerade das Fehlen einer echten Amtsstellung oder Befugnis.

Auch Korruptionsvorwürfe sind anders gelagert. Dort geht es um Vorteile, Einfluss und pflichtwidriges Verhalten im Amtskontext. Bei § 314 StGB steht das Auftreten als angebliche Behörde oder Amtsperson im Vordergrund.

Diese Einordnung ist nicht nur dogmatisch. Sie entscheidet, welche Beweise wichtig sind, welche Zeugen befragt werden und welche Verteidigungslinie passt.

Erste Reaktion nach Vorwurf der Amtsanmaßung

Nach einer Anzeige sollten Nachrichten, Ausweise, Schreiben, Gesprächsnotizen und mögliche Zeugen geordnet werden. Oft hängt viel daran, wie der konkrete Auftritt verstanden werden konnte.

Vor einer Aussage ist Akteneinsicht wichtig. Nur der Akt zeigt, ob die Behörde von einer echten Amtshandlung, einer Täuschungssituation oder einem Missverständnis ausgeht.

Eine frühe Verteidigungsstrategie trennt Tatsachen, Absicht und rechtliche Einordnung. Dadurch lassen sich überzogene Vorwürfe eingrenzen und entlastende Umstände gezielt darstellen.

Übersicht

falscher Amtsauftritt, Behörde, Befugnis und Einordnung

Die nächsten Schritte sollten geordnet und aktenbezogen erfolgen.

Amtsanmaßung nach § 314 StGB: Polizei, Behörde und falscher Amtsauftritt
Ebene Kern Prüffrage
Amtsanmaßung fehlende Befugnis Wurde amtlicher Anschein erzeugt?
Amtsmissbrauch echter Amtsträger Wurde eine Befugnis missbraucht?
Korruption Vorteil und Einfluss Geht es um eine pflichtwidrige Gegenleistung?
Verteidigung Kontext und Nachweis Was zeigt der konkrete Auftritt?
Ablauf

Vier Schritte nach Anzeige oder Ladung.

Die nächsten Schritte sollten geordnet und aktenbezogen erfolgen.

  1. 01
    1
    sofort

    Vorwurf lesen

    Anzeige, Ladung und genaue Norm erfassen.

  2. 02
    2
    früh

    Akte prüfen

    Beweise und Verfahrensstand ordnen.

  3. 03
    3
    vor Einvernahme

    Aussage planen

    Keine Erklärung ohne Strategie.

  4. 04
    4
    vor Frist

    Ziel festlegen

    Antrag, Rechtsmittel oder Vorbereitung.

Wichtig: Nicht die erste Erklärung entscheidet, sondern die richtige Erklärung nach Akteneinsicht. Wer früh strukturiert, vermeidet vermeidbare Fehler.

Häufige Fragen

falscher Amtsauftritt, Behörde, Befugnis und Einordnung: wichtige Fragen.

Soll ich sofort eine Aussage machen? +

Nein. Vor einer Aussage sollten Aktenstand, Beweislage und Verteidigungsziel geprüft werden.

Welche Unterlagen sind wichtig? +

Ladungen, Nachrichten, Verträge, Zahlungsdaten, Notizen und Zeugenhinweise sollten vollständig gesichert werden.

Ist der Beitrag eine Beratung im Einzelfall? +

Nein. Der Beitrag bietet allgemeine Information. Die konkrete Einschätzung hängt vom Akt und von der Beweislage ab.

Themen
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