Persönlicher Vorwurf: Aktenlage, Rolle und Vorsatz klären.
Bei vorenthalten von dienstnehmerbeiträgen zählt der genaue Akteninhalt. Klären Sie zuerst, welche Handlung, welcher Zeitraum und welche Beweise genannt werden.
Aus anwaltlicher Perspektive sollte eine Aussage erst nach Akteneinsicht und Prüfung der Voraussetzungen nach § 153c StGB vorbereitet werden.