Festnahme erfolgt: sofort Verteidigung organisieren und Fristen sichern.
Nach einer Festnahme zählt jede Stunde. Der Festgenommene muss der Staatsanwaltschaft und, wenn U-Haft beantragt wird, dem Gericht vorgeführt werden; über die Verhängung der Untersuchungshaft wird in einer Haftverhandlung entschieden. Aus anwaltlicher Perspektive ist es jetzt entscheidend, sofort einen Verteidiger beizuziehen, Akteneinsicht anzustreben und den Festgenommenen darauf vorzubereiten, zur Sache nicht ohne Beratung auszusagen.
Angehörige können einen Verteidiger beauftragen. Wichtig ist, schon vor der Haftverhandlung Argumente gegen die Haftgründe und für gelindere Mittel vorzubereiten, etwa einen festen Wohnsitz, soziale Bindungen oder die Bereitschaft zu Meldepflichten.