Zuerst muss geklärt werden, ob überhaupt eine behördliche Pfändung oder Beschlagnahme vorlag.
§ 271 StGB setzt voraus, dass die Sache behördlich gepfändet oder in Beschlag genommen worden ist. Eine private Verwahrung, ein Eigentümerstreit oder eine bloße Zahlungsaufforderung begründet diese Voraussetzung nicht automatisch.
Sichern Sie trotzdem alle Schreiben, Übergabeprotokolle und Nachrichten. Aus ihnen muss sich ergeben, wer die Maßnahme gesetzt hat, welche Sache erfasst war und ob eine behördliche Anordnung vorlag.