Rolle und Befragungsumfang vor weiteren Antworten klären.
Lassen Sie sich erklären, in welcher Eigenschaft Sie befragt werden und auf welchen Sachverhalt sich die Fragen beziehen. § 48 StPO macht den Beschuldigtenstatus von konkreten Tatsachen und weiteren Ermittlungsmaßnahmen abhängig. Die bloße Sorge, eine Antwort könnte unangenehm sein, beantwortet diese Statusfrage noch nicht.
Ordnen Sie die Zeugenbefragung und mögliche Aussageverweigerungsrechte getrennt ein. Bei Zweifeln über die eigene Rolle sollte vor einer weiteren inhaltlichen Antwort rechtliche Begleitung organisiert werden.