Als Beschuldigter: vor der Einvernahme beraten lassen, Notwehr und Ablauf klären.
Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft verfolgt sie von Amts wegen, sobald sie Kenntnis erlangt, unabhängig davon, ob das Opfer das will. Eine Rücknahme der Anzeige beendet das Verfahren nicht automatisch. Aus anwaltlicher Perspektive ist es deshalb wichtig, vor der ersten Einvernahme den Ablauf zu klären und die Beweislage zu prüfen.
Häufig steht die Frage der Notwehr oder eines wechselseitigen Geschehens im Raum. Sagen Sie zur Sache nichts aus, bevor Sie Akteneinsicht genommen und sich beraten haben. Sichern Sie eigene Beweise wie Fotos, Atteste oder Zeugen.