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von Brandauer RA
Leib und Leben

Körperverletzung nach § 83 StGB: Offizialdelikt, Strafdrohung und Anzeige

Körperverletzung nach § 83 StGB als Offizialdelikt: leichte und schwere Körperverletzung, fahrlässige Tat nach § 88, Strafdrohungen und Rechte von Beschuldigten und Geschädigten.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

10. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine Rauferei, ein Faustschlag, ein Sturz nach einem Gerangel: Körperverletzung gehört zu den häufigsten Delikten gegen Leib und Leben. Für Beschuldigte stellt sich die Frage, mit welcher Strafe sie rechnen müssen und ob Notwehr in Betracht kommt. Geschädigte wollen wissen, wie sie vorgehen und ob die Anzeige etwas bringt. Ein hartnäckiges Missverständnis lautet, Körperverletzung sei eine reine Privatangelegenheit.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive, dass Körperverletzung nach § 83 StGB ein Offizialdelikt ist, das von Amts wegen verfolgt wird, wie sich leichte und schwere Körperverletzung unterscheiden, was bei fahrlässiger Körperverletzung gilt und welche Rechte Geschädigte haben. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um eine Beratung im Einzelfall.

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01 Frage 1

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Die richtigen Schritte unterscheiden sich danach, ob Sie wegen Körperverletzung beschuldigt werden oder ob Sie selbst verletzt wurden. Wählen Sie Ihre Lage, Sie erhalten die wichtigsten Punkte und den nächsten konkreten Schritt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

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Als Beschuldigter: vor der Einvernahme beraten lassen, Notwehr und Ablauf klären.

Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft verfolgt sie von Amts wegen, sobald sie Kenntnis erlangt, unabhängig davon, ob das Opfer das will. Eine Rücknahme der Anzeige beendet das Verfahren nicht automatisch. Aus anwaltlicher Perspektive ist es deshalb wichtig, vor der ersten Einvernahme den Ablauf zu klären und die Beweislage zu prüfen.

Häufig steht die Frage der Notwehr oder eines wechselseitigen Geschehens im Raum. Sagen Sie zur Sache nichts aus, bevor Sie Akteneinsicht genommen und sich beraten haben. Sichern Sie eigene Beweise wie Fotos, Atteste oder Zeugen.

Vertiefung: Offizialdelikt statt Privatanklage →
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Als Geschädigter: Verletzungen ärztlich dokumentieren, Anzeige erstatten, Privatbeteiligung prüfen.

Wer verletzt wurde, sollte die Verletzungen so früh wie möglich ärztlich dokumentieren lassen. Ein zeitnahes Attest mit Fotos ist oft das wichtigste Beweismittel. Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, Sie können bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, die Verfolgung erfolgt dann von Amts wegen.

Als Geschädigter können Sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen und Schmerzengeld sowie sonstige Ansprüche geltend machen. Aus anwaltlicher Perspektive lohnt es sich, die Ansprüche von Anfang an klar zu dokumentieren.

Vertiefung: Anzeige, Beweise und Schmerzengeld →
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Fahrlässige Körperverletzung: oft mildere Strafdrohung, in manchen Fällen Straflosigkeit.

Wurde die Verletzung nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig verursacht, etwa bei einem Sportunfall oder im Straßenverkehr, gilt § 88 StGB mit deutlich milderer Strafdrohung. In bestimmten Fällen ordnet das Gesetz sogar Straflosigkeit an, etwa wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Gesundheitsschädigung nicht länger als 14 Tage dauert oder es sich um einen Angehörigen handelt.

Aus anwaltlicher Perspektive ist hier entscheidend, den Grad der Fahrlässigkeit und die Folgen der Verletzung genau einzuordnen. Auch bei fahrlässiger Körperverletzung bleibt es aber ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird.

Vertiefung: Fahrlässige Körperverletzung →
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Schwere der Verletzung bestimmt die Strafdrohung: leichte, schwere und Dauerfolgen.

Die Strafdrohung hängt maßgeblich von der Schwere der Verletzung ab. Die leichte Körperverletzung nach § 83 StGB ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Liegt eine schwere Körperverletzung nach § 84 StGB vor, etwa eine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als 24 Tagen oder eine an sich schwere Verletzung, steigt die Strafdrohung auf bis zu drei Jahre.

Bei besonders schweren Dauerfolgen oder besonders gefährlicher Begehung reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Aus anwaltlicher Perspektive ist die medizinische Einordnung der Verletzung oft der entscheidende Punkt.

Vertiefung: Leichte und schwere Körperverletzung →

Körperverletzung ist ein Offizialdelikt

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass man eine Körperverletzung nur als Privatanklage verfolgen könne. Das Gegenteil ist der Fall: Körperverletzung nach § 83 StGB und auch die fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB sind Offizialdelikte.

Verfolgung von Amts wegen. Sobald die Staatsanwaltschaft von einer Körperverletzung erfährt, etwa durch eine Anzeige oder einen Polizeibericht, muss sie ermitteln. Sie braucht dafür keinen Antrag und keine Zustimmung des Opfers.

Rücknahme ändert wenig. Anders als bei einem Privatanklagedelikt beendet eine Rücknahme der Anzeige das Verfahren nicht automatisch. Das Opfer kann seine Aussage nicht einfach widerrufen, um das Verfahren zu stoppen.

Folge für beide Seiten. Für Beschuldigte bedeutet das, dass eine Einigung mit dem Opfer das Strafverfahren nicht ohne Weiteres aus der Welt schafft, wohl aber für die Strafzumessung oder eine Diversion eine Rolle spielen kann. Für Geschädigte bedeutet es, dass sie das Verfahren nicht allein steuern.

Leichte und schwere Körperverletzung

Die Strafdrohung richtet sich nach der Schwere der Verletzung und der Art der Begehung.

Leichte Körperverletzung (§ 83). Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bedroht. Erfasst ist auch die Misshandlung, die eine Verletzung oder Gesundheitsschädigung zur Folge hat.

Schwere Körperverletzung (§ 84). Eine schwere Körperverletzung liegt unter anderem vor, wenn die Tat eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge hat oder an sich schwer ist. Die Strafdrohung steigt dann auf bis zu drei Jahre.

Schwere Dauerfolgen und gefährliche Begehung. Hat die Tat besonders schwere Dauerfolgen oder wird sie auf besonders gefährliche Weise begangen, reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die genaue medizinische Einordnung der Verletzung oft der entscheidende Streitpunkt, weil davon abhängt, welcher Strafrahmen gilt.

Fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB

Nicht jede Verletzung geschieht vorsätzlich. Wird sie fahrlässig verursacht, etwa bei einem Sportunfall, im Straßenverkehr oder durch Unachtsamkeit, gilt § 88 StGB.

Mildere Strafdrohung. Die fahrlässige Körperverletzung ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bedroht. Bei grober Fahrlässigkeit oder schweren Folgen erhöht sich die Strafdrohung.

Straflosigkeit nach § 88 Abs 2. In bestimmten Fällen ist die Tat straflos. Das setzt voraus, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und zusätzlich eine der gesetzlich genannten Konstellationen erfüllt ist, etwa dass der Verletzte ein Angehöriger ist oder die Gesundheitsschädigung nicht länger als 14 Tage gedauert hat.

Auch die fahrlässige Körperverletzung bleibt ein Offizialdelikt. Aus anwaltlicher Perspektive geht es vor allem darum, den Grad der Fahrlässigkeit und die Folgen sorgfältig einzuordnen.

Wenn Sie selbst verletzt wurden

Geschädigte sollten zügig handeln, um ihre Rechte zu wahren.

Verletzungen dokumentieren. Lassen Sie Ihre Verletzungen so früh wie möglich ärztlich feststellen. Ein zeitnahes Attest mit Fotos ist oft das wichtigste Beweismittel und lässt sich später nicht nachholen.

Anzeige. Sie können bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Weil es ein Offizialdelikt ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft dann von Amts wegen.

Privatbeteiligung und Schmerzengeld. Als Geschädigter können Sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen und Schmerzengeld sowie sonstige Ansprüche geltend machen. Spricht das Gericht den Angeklagten schuldig, kann es im Strafurteil auch über Ihre Ansprüche entscheiden.

Die häufigsten Fehler bei Körperverletzung. Anzunehmen, eine Rücknahme der Anzeige beende das Verfahren. Als Beschuldigter ohne Akteneinsicht zur Sache aussagen und eine Notwehrsituation falsch darstellen. Als Geschädigter die ärztliche Dokumentation zu spät veranlassen. In allen Fällen gilt: Frühe Dokumentation und eine klare Strategie sind entscheidend.

Häufige Fragen

Was Sie zur Körperverletzung in Österreich wissen müssen.

Ist Körperverletzung Privatsache? +

Nein. Körperverletzung nach § 83 StGB und auch die fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB sind Offizialdelikte. Die Staatsanwaltschaft verfolgt sie von Amts wegen, sobald sie Kenntnis erlangt. Es ist kein Antrag des Opfers nötig. Eine Rücknahme der Anzeige beendet das Verfahren nicht automatisch.

Was passiert, wenn ich die Anzeige zurückziehe? +

Weil Körperverletzung ein Offizialdelikt ist, beendet ein Rückzug der Anzeige das Verfahren nicht automatisch. Die Staatsanwaltschaft kann weiter ermitteln und anklagen. Eine Einigung mit dem Beschuldigten kann aber für die Strafzumessung oder eine Diversion eine Rolle spielen.

Wann ist eine Körperverletzung schwer? +

Eine schwere Körperverletzung nach § 84 StGB liegt unter anderem vor, wenn die Tat eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge hat oder die Verletzung an sich schwer ist. Die Strafdrohung steigt dann auf bis zu drei Jahre, bei besonders schweren Dauerfolgen oder gefährlicher Begehung auf sechs Monate bis fünf Jahre.

Ist ein Sportunfall strafbar? +

Eine fahrlässig verursachte Verletzung kann unter § 88 StGB fallen. In bestimmten Fällen ist die Tat aber straflos, etwa wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Gesundheitsschädigung nicht länger als 14 Tage gedauert hat. Der Grad der Fahrlässigkeit und die Folgen sind hier entscheidend und sollten genau geprüft werden.

Bekomme ich als Verletzter Schmerzengeld? +

Als Geschädigter können Sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen und Schmerzengeld sowie sonstige Ansprüche geltend machen. Spricht das Gericht den Angeklagten schuldig, kann es im Strafurteil auch über Ihre Ansprüche entscheiden. Reichen die Ergebnisse dafür nicht aus, werden Sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Was soll ich als Beschuldigter zuerst tun? +

Sagen Sie zur Sache nichts aus, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt und Akteneinsicht genommen haben. Gerade bei einer möglichen Notwehr oder einem wechselseitigen Geschehen kommt es auf die genaue Darstellung an. Sichern Sie eigene Beweise wie Fotos, Atteste und Zeugen.

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