Ermittlung wegen Untreue: vor jeder Aussage Akteneinsicht und Strategie klären.
Untreue nach § 153 StGB ist ein komplexes Wirtschaftsdelikt. Es setzt voraus, dass jemand seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch einen Vermögensschaden verursacht. Gerade bei unternehmerischen Entscheidungen ist die Abgrenzung zwischen einem erlaubten Risiko und einem Befugnismissbrauch oft schwierig. Aus anwaltlicher Perspektive ist es entscheidend, vor jeder Aussage die Akte zu kennen.
Sagen Sie zur Sache nichts aus, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Sichern Sie zugleich alle Unterlagen, die Ihre Entscheidung dokumentieren, etwa Protokolle, Gutachten und interne Freigaben.