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Wirtschaftsstrafrecht

Absprachen im Vergabeverfahren nach § 168b StGB

§ 168b StGB: Vergabeabsprachen, Bieterkommunikation, Unternehmensrolle und erste Schritte bei WKStA-Ermittlungen.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

11. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Absprachen in einem Vergabeverfahren können in Österreich strafrechtlich relevant werden, wenn Angebote nicht mehr unabhängig entstehen. § 168b StGB betrifft wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren und ist von Korruptionsvorwürfen zu trennen.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive, welche Kommunikation riskant sein kann, welche Beweise typischerweise geprüft werden und warum Unternehmen sowie verantwortliche Personen ihre Rollen getrennt aufarbeiten sollten.

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Schnelle Einordnung

Welche Frage sollte zuerst geklärt werden?

Die erste Reaktion hängt davon ab, welcher Vorwurf konkret im Raum steht.

01 Frage 1

Welche Situation passt am besten?

Bei § 168b StGB müssen Vergabeunterlagen, Bieterkommunikation und Unternehmensrollen sauber getrennt werden.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

Tatbestand und Einordnung nach § 168b StGB

§ 168b StGB betrifft Absprachen, die den Wettbewerb in einem Vergabeverfahren beschränken können. Es geht nicht um jede Kooperation am Markt. Entscheidend ist der Bezug zu einem konkreten Vergabeverfahren und zur Angebotsentscheidung.

Der Tatbestand ist von Bestechung im geschäftlichen Verkehr und von amtlichen Korruptionsdelikten zu trennen. Dort steht ein Vorteil im Mittelpunkt. Bei § 168b StGB steht die Absprache im Vergabeverfahren im Vordergrund.

Aus anwaltlicher Perspektive muss der Akt präzise zeigen, welche Vereinbarung behauptet wird und welches Angebot davon betroffen sein soll.

Beweise aus Ausschreibung, Angebot und Kommunikation

Vergabefälle werden häufig über E-Mails, Kalender, Chatverläufe, Angebotsversionen, Kalkulationen und Protokolle geführt. Auch unternehmensinterne Aufzeichnungen können wichtig werden.

Nicht jede Kontaktaufnahme zwischen Unternehmen ist strafbar. Entscheidend ist, ob sie auf eine wettbewerbsbeschränkende Absprache in einem konkreten Verfahren schließen lässt.

Entlastend können unabhängige Kalkulation, nachvollziehbare Angebotsgründe und dokumentierte Compliance-Schritte sein.

Praktische Bedeutung für Unternehmen und Projektleiter

Unternehmen sollten rasch klären, wer an der Ausschreibung beteiligt war und welche Kommunikationswege genutzt wurden. Projektleiter, Vertrieb und Geschäftsführung können unterschiedliche Wissensstände haben.

Bei Unternehmensbezug kann Verbandsverantwortlichkeit nach dem VbVG geprüft werden. Diese Folgefrage ersetzt aber nicht die Prüfung der konkreten Person.

Eine vorschnelle interne Befragung ohne rechtliche Struktur kann Aussagen vereinheitlichen oder Beweise verfälschen. Das sollte vermieden werden.

Erste Schritte bei WKStA, Polizei oder Auftraggeber

Vor einer Aussage oder Herausgabe größerer Datenmengen sollte der konkrete Vorwurf bekannt sein. Akteneinsicht und eine geordnete Datensicherung sind regelmäßig der erste Schritt.

Bei Hausdurchsuchungen sollten Zuständigkeiten, Beschlagnahmen und versiegelte Unterlagen sauber dokumentiert werden. Niemand sollte aus dem Stegreif technische oder wirtschaftliche Abläufe erklären.

Parallel ist zu prüfen, ob vergaberechtliche, arbeitsrechtliche oder interne Compliance-Fragen gesondert behandelt werden müssen.

Überblick

Vergabeabsprachen sauber abgrenzen

Der Vorwurf hängt an Verfahren, Kommunikation und konkretem Wettbewerb.

168b StGB in der Praxis
Punkt Bedeutung Prüffrage
Vergabe Konkretes Verfahren Welche Ausschreibung ist betroffen?
Absprache Mehr als bloßer Kontakt Was wurde vereinbart?
Angebot Wettbewerbliche Wirkung Welche Angebotsentscheidung steht im Raum?
Beweise Kommunikation und Kalkulation Was belegt unabhängiges Verhalten?

Wichtig: Sichern Sie Kommunikation vollständig und löschen Sie keine Chats oder Angebotsversionen. Auch entlastende Kalkulationen brauchen ihren ursprünglichen Kontext.

Häufige Fragen

Absprachen im Vergabeverfahren nach § 168b StGB: wichtige Fragen.

Ist jeder Kontakt mit Mitbietern strafbar? +

Nein. Strafrechtlich relevant wird eine Kontaktaufnahme erst, wenn sie als wettbewerbsbeschränkende Absprache in einem konkreten Vergabeverfahren eingeordnet werden kann.

Ist § 168b StGB ein Korruptionsdelikt? +

Nein. Korruptionsdelikte betreffen Vorteile und Bestechung. § 168b StGB betrifft den Wettbewerb im Vergabeverfahren.

Was sollte ein Unternehmen zuerst tun? +

Vergabeunterlagen, Kommunikation, Kalkulation und Zuständigkeiten sichern. Aussagen sollten erst nach Akteneinsicht und rechtlicher Struktur erfolgen.

Themen
§ 168b StGBVergabeverfahrenBieterabsprachenWKStAUnternehmenWirtschaftsstrafrecht

Einvernahme, Hausdurchsuchung, Anklage?

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