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Wirtschaftsstrafrecht

Betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung nach § 153d StGB

§ 153d StGB: Scheinanmeldung, Sozialversicherung, BUAK, Geschäftsführerrolle und erste Schritte im Wirtschaftsstrafverfahren.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

7. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine Anmeldung zur Sozialversicherung kann strafrechtlich relevant werden, wenn sie nur auf dem Papier besteht oder Beiträge von Anfang an nicht vollständig geleistet werden sollen. § 153d StGB betrifft nicht jeden Beitragsrückstand. Der Vorwurf setzt eine konkrete Anmeldung, Vermittlung oder Beauftragung voraus.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive, wie der Tatbestand einzuordnen ist, welche Unterlagen früh wichtig werden und warum § 153d StGB von § 153c StGB sowie vom allgemeinen Schwarzarbeitsvorwurf getrennt werden muss. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um Beratung im Einzelfall.

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Schnelle Einordnung

Welche Frage sollte zuerst geklärt werden?

Die erste Reaktion hängt davon ab, welcher Vorwurf konkret im Raum steht.

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01 Frage 1

Welche Situation passt am besten?

Bei § 153d StGB müssen Anmeldung, Rolle, Beitragswille und Belege sauber getrennt werden. Wählen Sie die Lage, die Ihrer Situation am nächsten kommt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Persönlicher Vorwurf: Anmeldung, Rolle und Vorsatz klären.

Bei § 153d StGB zählt, wer welche Anmeldung veranlasst hat und was zu diesem Zeitpunkt über die Beitragsleistung bekannt war. Eine pauschale Erklärung aus dem Gedächtnis ist riskant.

Aus anwaltlicher Perspektive sollte vor jeder Aussage der Aktenstand geprüft werden.

Tatbestand prüfen →
02

Unternehmensbezug: Organisation und persönliche Verantwortung trennen.

Geschäftsführung, Lohnverrechnung und externe Beratung können unterschiedliche Rollen haben. Entscheidend ist, wer welche Entscheidung getroffen und welche Information erhalten hat.

Die Trennung von Unternehmensorganisation und persönlichem Vorsatz ist zentral.

Praxis und Organisation →
03

Prüfungslage: Belege vollständig sichern.

GPLB, Finanzpolizei und Sozialversicherung arbeiten oft mit Unterlagen aus mehreren Quellen. Einzelne Auszüge reichen selten für eine sichere Bewertung.

Aus anwaltlicher Perspektive müssen belastende und entlastende Belege zusammen geprüft werden.

Beweise sichern →
04

Einvernahme: erst nach Akteneinsicht vorbereiten.

Eine frühe Aussage kann später schwer korrigierbar sein. Vor einer Stellungnahme sollten Tatzeitraum, handelnde Personen und Beweislage bekannt sein.

Schweigen ist ein Verfahrensrecht und kein Schuldeingeständnis.

Erste Schritte planen →

Tatbestand und Einordnung nach § 153d StGB

§ 153d StGB betrifft das betrügerische Anmelden zur Sozialversicherung oder zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Im Zentrum steht die Anmeldung selbst und nicht bloß ein späterer Zahlungsrückstand.

Der Vorwurf ist von § 153c StGB zu trennen. Dort geht es um das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen. Bei § 153d StGB rückt die Frage in den Vordergrund, ob bereits bei der Anmeldung klar war, dass Beiträge nicht vollständig geleistet werden sollen.

Aus anwaltlicher Perspektive sind Anmeldung, Auftrag, Vermittlung und tatsächliche Beschäftigung getrennt zu prüfen.

Beweise aus Anmeldung, Lohnverrechnung und Prüfung

Wichtige Belege sind Anmeldungen, Dienstzettel, Lohnkonten, Zahlungsbelege, E-Mails, Weisungen und Unterlagen zur BUAK. Auch Zuständigkeiten in der Lohnverrechnung können entscheidend sein.

Bei Bauunternehmen und Subunternehmerketten ist besonders wichtig, wer welche Arbeiter tatsächlich eingesetzt hat und wer über Beitragszahlungen entschieden hat.

Entlastend kann sein, wenn Zuständigkeiten anders verteilt waren, Beiträge ernsthaft geplant waren oder die Anmeldung auf überprüfbaren Informationen beruhte.

Praktische Bedeutung für Geschäftsführer und Betriebe

Für Geschäftsführer ist nicht jede Unordnung in der Lohnverrechnung automatisch ein persönlicher Vorsatz. Trotzdem muss früh geklärt werden, wer Zahlungen freigegeben, Meldungen beauftragt und Unterlagen kontrolliert hat.

Bei Unternehmen kann zusätzlich Verbandsverantwortlichkeit nach dem VbVG geprüft werden. Diese Frage darf den persönlichen Vorwurf aber nicht ersetzen.

Betroffene sollten Unterlagen vollständig sichern und keine selektive Darstellung abgeben.

Erste Schritte vor Einvernahme oder Stellungnahme

Vor einer Einvernahme sollten Tatzeitraum, konkrete Anmeldung und Akteninhalt bekannt sein. Erst dann lässt sich entscheiden, ob Schweigen, eine schriftliche Stellungnahme oder ein Beweisantrag sinnvoll ist.

Wer eine Anzeige erwägt, sollte den Sachverhalt präzise mit Daten, Personen, Unterlagen und Zahlungsflüssen darstellen. Allgemeine Vorwürfe helfen im Strafverfahren wenig.

Verwandte Beiträge zu § 153c StGB, Schwarzarbeit und WKStA-Verfahren helfen bei der Einordnung der nächsten Schritte.

Überblick

§ 153d StGB strukturiert prüfen

Eine klare Ordnung verhindert, dass Beitragsrückstände und Scheinanmeldungen vermischt werden.

153d StGB in der Praxis
Punkt Bedeutung Prüffrage
Anmeldung Auslöser des Tatbestands Wer hat angemeldet oder beauftragt?
Beitragswille Zentrale innere Seite Was war bei Anmeldung bekannt?
Unterlagen Meldungen und Zahlungen Welche Belege gibt es?
Rolle Person oder Unternehmen Wer trug welche Verantwortung?

Wichtig: Geben Sie keine spontane Erklärung ab, warum eine Anmeldung erfolgt ist. Klären Sie zuerst Aktenstand, Beitragslage und Ihre genaue Rolle.

Häufige Fragen

Betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung nach § 153d StGB: wichtige Fragen.

Ist jeder Beitragsrückstand § 153d StGB? +

Nein. § 153d StGB betrifft die Anmeldungssituation. Ein bloßer späterer Rückstand ist von diesem Tatbestand zu unterscheiden.

Was ist der Unterschied zu § 153c StGB? +

§ 153c StGB betrifft das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen. § 153d StGB setzt früher an und prüft die betrügerische Anmeldung selbst.

Soll ich bei einer Einvernahme sofort erklären, was passiert ist? +

In der Regel nicht ohne Akteneinsicht und Vorbereitung. Zuerst müssen Zeitraum, Anmeldung, Beweise und Rolle geklärt werden.

Themen
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