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von Brandauer RA
Verkehrsstrafrecht

Drogen am Steuer in Österreich: Was deutschen Fahrern droht

Drogen am Steuer in Österreich? Keine Grenzwerte, sondern Beeinträchtigung: Verfahren, Strafen, Lenkverbot und Folgen für den deutschen Führerschein.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

4. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine Verkehrskontrolle, ein Speicheltest am Straßenrand. Auf einmal steht der Vorwurf im Raum, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Anders als beim Alkohol gibt es bei Suchtgift in Österreich keinen festen Grenzwert. Das macht die Lage für viele deutsche Fahrer unübersichtlich. Es kommt nicht auf einen Messwert an, sondern auf die Frage, ob Sie tatsächlich beeinträchtigt waren.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive, wie Österreich Drogen am Steuer behandelt, wie das Verfahren mit Speicheltest, klinischer Untersuchung und Bluttest abläuft und welche Folgen für Ihren deutschen Führerschein drohen. Er ist Teil unserer Serie für deutsche Beschuldigte und ergänzt den Beitrag zu Alkohol am Steuer. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um eine Beratung im Einzelfall.

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Bei Drogen am Steuer entscheidet der Ablauf der Kontrolle. Wählen Sie die Situation, die auf Sie zutrifft, Sie erhalten den nächsten konkreten Schritt.

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Bei Drogen am Steuer kommt es auf den Ablauf der Kontrolle an. Wählen Sie die Situation, die auf Sie zutrifft, Sie erhalten den nächsten richtigen Schritt. Die Angaben sind allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

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Verdacht auf Drogen, das Verfahren mit Speicheltest und klinischer Untersuchung.

Bei Verdacht auf eine Beeinträchtigung durch Suchtgift folgt ein gestuftes Verfahren. Zunächst kann ein Speichelvortest erfolgen, danach eine klinische Untersuchung durch einen Amtsarzt und schließlich eine Blutabnahme. Aus anwaltlicher Perspektive ist wichtig zu wissen: Es geht nicht um einen festen Grenzwert, sondern um die Frage, ob Sie tatsächlich beeinträchtigt waren. Geben Sie Ihre Personalien an, zur Sache müssen Sie nichts sagen.

Eine Blutabnahme kann nicht zwangsweise durchgesetzt werden, eine Verweigerung führt aber zu einer höheren Strafe. Die genaue Dokumentation der klinischen Untersuchung ist später ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung.

Vertiefung: Der Ablauf der Kontrolle →
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Beeinträchtigung bestätigt, Geldstrafe und Führerscheinentzug ab einem Monat.

Ist die Beeinträchtigung durch das Gutachten bestätigt, droht nach § 99 StVO eine Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro. Der Führerschein wird beim ersten Verstoß für mindestens einen Monat entzogen, bei einem verschuldeten Unfall für mindestens drei Monate. Aus anwaltlicher Perspektive lohnt der Blick auf die klinische Untersuchung und das Gutachten, denn die Beeinträchtigung muss nachvollziehbar festgestellt sein.

Als deutscher Fahrer behalten Sie Ihren deutschen Führerschein, die österreichische Behörde kann aber ein Lenkverbot für das Bundesgebiet aussprechen (§ 30 FSG) und die deutsche Stelle informieren.

Vertiefung: Folgen für den deutschen Führerschein →
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Verweigerung der Untersuchung, Behandlung mit der höheren Strafe.

Die Blutabnahme kann nicht erzwungen werden. Wer aber die klinische Untersuchung oder die Blutabnahme verweigert, wird nach § 99 Abs 1 lit b StVO mit einer erhöhten Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro belegt, dazu kommt der Führerscheinentzug. Aus anwaltlicher Perspektive ist entscheidend, ob die Aufforderung rechtmäßig war und ob die Voraussetzungen für die Untersuchung vorlagen.

Eine Verweigerung verbessert die Lage in der Regel nicht, denn sie wird der höheren Strafstufe gleichgestellt. Ob wirklich ein Verweigerungstatbestand vorliegt, hängt vom genauen Ablauf ab.

Vertiefung: Strafen und Führerscheinfolgen →
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Verschriebene Medikamente, es zählt die Fahrtüchtigkeit.

Auch verschriebene Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, etwa starke Schmerzmittel oder Beruhigungsmittel. Maßgeblich ist nicht die Legalität des Mittels, sondern ob Sie im konkreten Fall fahruntüchtig waren. Aus anwaltlicher Perspektive sind hier die ärztliche Verordnung, die Dosierung und die tatsächliche Wirkung wichtige Punkte.

Wer auf ärztliche Anordnung ein Medikament einnimmt und sich an die Vorgaben hält, ist nicht automatisch fahruntüchtig. Entscheidend ist die im Einzelfall festgestellte Beeinträchtigung. Verordnung und Beipackzettel sollten daher gesichert werden.

Vertiefung: Medikamente am Steuer →

Kein Grenzwert, sondern Beeinträchtigung

Der wichtigste Unterschied zum Alkohol: Bei Suchtgift gibt es keinen festen Grenzwert. Während beim Alkohol ab 0,5 Promille eine feste Stufe gilt, kommt es bei Drogen darauf an, ob Sie sich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befunden haben. Die Grundlage ist § 5 in Verbindung mit § 99 StVO.

Was Beeinträchtigung bedeutet. Maßgeblich ist nicht der bloße Nachweis eines Stoffes im Körper, sondern die tatsächliche Fahruntüchtigkeit im konkreten Moment. Gerade Cannabis ist im Blut oder Urin lange nachweisbar, auch wenn die Wirkung längst abgeklungen ist. Der Nachweis allein begründet daher noch nicht zwingend eine Beeinträchtigung.

Warum das wichtig ist. Weil es auf die Beeinträchtigung ankommt, spielt die ärztliche Feststellung eine zentrale Rolle. Die klinische Untersuchung und das Gutachten müssen die Beeinträchtigung nachvollziehbar belegen. Hier setzt eine Verteidigung an.

Das Verfahren bei Verdacht auf Drogen

Bei Verdacht auf eine Beeinträchtigung durch Suchtgift läuft ein gestuftes Verfahren ab. Jede Stufe hat ihre eigene Bedeutung.

Der Speichelvortest. Geschulte Polizisten oder Ärzte können den Speichel mit einem Vortestgerät auf Spuren von Suchtgift prüfen. Der Vortest ist nur ein erster Hinweis, kein Beweis der Beeinträchtigung.

Die klinische Untersuchung. Bestätigt sich der Verdacht, nimmt ein Amtsarzt eine klinische Untersuchung vor. Geprüft werden etwa Pupillenreaktion, Koordination und weitere Anzeichen. Diese Untersuchung ist die eigentliche Grundlage der Feststellung.

Die Blutabnahme. Erhärtet die klinische Untersuchung den Verdacht, folgt eine Blutabnahme und deren Untersuchung. Eine Blutabnahme kann nicht zwangsweise durchgesetzt werden, ihre Verweigerung führt aber zu einer höheren Strafe.

Die Verweigerung der Untersuchung ist keine Lösung. Wer die klinische Untersuchung oder die Blutabnahme verweigert, wird nach § 99 Abs 1 lit b StVO mit der höheren Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro belegt, dazu kommt der Führerscheinentzug. Die Verweigerung verbessert die Lage daher in der Regel nicht.

Strafen und Führerscheinfolgen

Die Folgen einer bestätigten Beeinträchtigung sind empfindlich und treffen Geldbeutel und Mobilität zugleich.

Die Geldstrafe. Wer in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand fährt, riskiert nach § 99 StVO eine Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro. Bei einer Verweigerung der Untersuchung steigt die Strafe auf 1.600 bis 5.900 Euro.

Der Führerscheinentzug. Beim ersten Verstoß wird der Führerschein für mindestens einen Monat entzogen. Hat der Lenker im beeinträchtigten Zustand einen Unfall verschuldet, beträgt die Entzugsdauer mindestens drei Monate. Hinzu kommen je nach Fall eine Nachschulung und weitere Auflagen.

Das Verfahren. Wie beim Alkohol handelt es sich um ein Verwaltungsstrafverfahren der Bezirksverwaltungsbehörde. Gegen die Strafverfügung ist innerhalb von zwei Wochen Einspruch möglich, gegen das Straferkenntnis die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht.

Folgen für den deutschen Führerschein

Wie bei Alkohol kann die österreichische Behörde einen deutschen Führerschein nicht entziehen, weil er nicht in Österreich ausgestellt wurde. Sie kann aber den Gebrauch in Österreich untersagen.

Das Lenkverbot für Österreich. Nach § 30 FSG kann die Behörde das Lenken in Österreich für eine bestimmte Zeit verbieten. Praktisch wirkt das wie ein Entzug, beschränkt auf das österreichische Bundesgebiet.

Mitteilung nach Deutschland. Österreich informiert die zuständige deutsche Behörde. Diese prüft nach deutschem Recht eigene Maßnahmen. Gerade bei Drogen kann in Deutschland eine Frage nach der Fahreignung folgen, die eigene Konsequenzen hat.

Vollstreckung der Geldstrafe. Die österreichische Geldstrafe ist auch in Deutschland vollstreckbar, auf Grundlage des EU-Rahmenbeschlusses 2005/214/JI ab 70 Euro. Wie die Post aus Österreich abläuft, erklärt unser Beitrag zur österreichischen Strafverfügung an deutsche Adressen.

Medikamente am Steuer

Nicht nur illegale Drogen können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, auch verschriebene Medikamente. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Legalität und Fahrtüchtigkeit.

Es zählt die Wirkung, nicht die Legalität. Starke Schmerzmittel, Beruhigungsmittel oder bestimmte Allergiepräparate können die Reaktionsfähigkeit herabsetzen. Wer dadurch fahruntüchtig wird, kann sich strafbar machen, auch wenn das Medikament völlig legal verordnet wurde.

Ärztliche Anordnung als Maßstab. Wer ein Medikament nach ärztlicher Anordnung und gemäß den Vorgaben einnimmt, ist nicht automatisch fahruntüchtig. Entscheidend ist die im Einzelfall festgestellte Beeinträchtigung. Verordnung, Dosierung und Beipackzettel sind daher wichtige Belege.

Häufige Fragen

Was bei Drogen am Steuer in Österreich gilt.

Gibt es einen Grenzwert wie beim Alkohol? +

Nein. Anders als beim Alkohol gibt es bei Suchtgift keinen festen Grenzwert. Maßgeblich ist die tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, die durch eine klinische Untersuchung und gegebenenfalls einen Bluttest festgestellt wird. Der bloße Nachweis eines Stoffes, etwa von Cannabis, das lange nachweisbar bleibt, begründet noch nicht zwingend eine Beeinträchtigung. Genau hier liegt ein wichtiger Ansatzpunkt der Verteidigung.

Kann ich den Bluttest verweigern? +

Eine Blutabnahme kann nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Eine Verweigerung der klinischen Untersuchung oder der Blutabnahme wird aber nach § 99 Abs 1 lit b StVO mit einer erhöhten Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro belegt, dazu kommt der Führerscheinentzug. Eine Verweigerung verbessert die Lage daher in der Regel nicht, sondern führt zur höheren Strafstufe.

Was gilt für verschriebene Medikamente? +

Maßgeblich ist nicht die Legalität, sondern die Fahrtüchtigkeit. Auch ein legal verordnetes Medikament kann die Reaktionsfähigkeit so herabsetzen, dass eine Beeinträchtigung vorliegt. Wer sich an die ärztliche Anordnung hält, ist nicht automatisch fahruntüchtig, entscheidend ist die im Einzelfall festgestellte Wirkung. Verordnung und Beipackzettel sollten gesichert werden.

Wird mein deutscher Führerschein entzogen? +

Die österreichische Behörde kann den deutschen Führerschein nicht entziehen, sie kann aber nach § 30 FSG ein Lenkverbot für Österreich aussprechen. Zusätzlich wird die deutsche Behörde informiert, die nach deutschem Recht eigene Maßnahmen bis hin zur Frage der Fahreignung prüfen kann. Eine Drogenfahrt im Ausland kann so auch in Deutschland Folgen haben.

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