Verdacht auf Drogen, das Verfahren mit Speicheltest und klinischer Untersuchung.
Bei Verdacht auf eine Beeinträchtigung durch Suchtgift folgt ein gestuftes Verfahren. Zunächst kann ein Speichelvortest erfolgen, danach eine klinische Untersuchung durch einen Amtsarzt und schließlich eine Blutabnahme. Aus anwaltlicher Perspektive ist wichtig zu wissen: Es geht nicht um einen festen Grenzwert, sondern um die Frage, ob Sie tatsächlich beeinträchtigt waren. Geben Sie Ihre Personalien an, zur Sache müssen Sie nichts sagen.
Eine Blutabnahme kann nicht zwangsweise durchgesetzt werden, eine Verweigerung führt aber zu einer höheren Strafe. Die genaue Dokumentation der klinischen Untersuchung ist später ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung.