Anonymverfügung, niedriger Betrag, Zahlung binnen vier Wochen oder ordentliches Verfahren.
Die Anonymverfügung nach § 49a VStG richtet sich nicht namentlich an Sie, sondern geht meist an den Zulassungsbesitzer. Der Betrag ist gedeckelt und vergleichsweise niedrig. Wird er nicht binnen vier Wochen ab Ausfertigung eingezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos. Danach folgt ein ordentliches Verfahren mit Lenkererhebung. Aus anwaltlicher Perspektive ist hier abzuwägen: Die Zahlung beendet die Sache rasch, ohne Eintrag, eine Prüfung lohnt aber, wenn der Vorwurf zweifelhaft ist.
Eine Anonymverfügung wird nicht förmlich zugestellt, daher beginnt keine Einspruchsfrist im klassischen Sinn. Entscheidend ist allein die Vier-Wochen-Frist für die Zahlung.