Akute Festnahme, schweigen, Verteidiger fordern, Angehörige verständigen.
In den ersten Stunden nach einer Festnahme entscheidet sich viel. Aus anwaltlicher Perspektive gelten drei Grundsätze: Erstens das Recht zu schweigen nutzen, niemand muss sich selbst belasten (§ 164 StPO). Zweitens sofort einen Verteidiger fordern, in der Haft ist die Verteidigung notwendig, also zwingend (§ 61 StPO). Drittens auf das Recht bestehen, einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson verständigen zu lassen (§ 171 Abs 4 StPO).
Als deutscher Staatsangehöriger dürfen Sie zusätzlich verlangen, dass die deutsche Botschaft oder das Konsulat verständigt wird, das folgt aus dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen. Geben Sie Personalien an, aber keine Angaben zur Sache, bevor ein Verteidiger mit Ihnen gesprochen hat.