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Vermögensdelikte

Ketten- oder Pyramidenspiele nach § 168a StGB

§ 168a StGB: Ketten- und Pyramidenspiele, Teilnehmerwerbung, Gewinnerwartung und Einordnung zu Betrug.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

10. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ketten- oder Pyramidenspiele wirken oft wie ein Geschäftsmodell, geraten aber strafrechtlich in den Blick, wenn Gewinne wesentlich von der Zuführung weiterer Teilnehmer abhängen. § 168a StGB hat einen eigenen Rechtskern und ist nicht bloß ein anderer Name für Betrug.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive, wann § 168a StGB relevant wird, welche Rolle Veranstalter, Vermittler und Teilnehmer haben können und welche Unterlagen früh gesichert werden sollten.

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Schnelle Einordnung

Welche Frage sollte zuerst geklärt werden?

Die erste Reaktion hängt davon ab, welcher Vorwurf konkret im Raum steht.

01 Frage 1

Welche Situation passt am besten?

Bei § 168a StGB müssen Systemaufbau, Teilnehmerwerbung und Gewinnerwartung getrennt werden.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

Tatbestand und Einordnung nach § 168a StGB

§ 168a StGB betrifft Ketten- oder Pyramidenspiele. Entscheidend ist ein System, bei dem die Gewinnerwartung wesentlich davon abhängt, dass weitere Teilnehmer zugeführt werden.

Der Tatbestand ist von Betrug zu trennen. Betrug nach § 146 StGB verlangt Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden. § 168a StGB setzt beim System selbst an.

Aus anwaltlicher Perspektive muss früh geklärt werden, ob ein echtes Produkt oder eine echte Leistung im Vordergrund stand oder ob neue Teilnehmer die eigentliche Grundlage bildeten.

Beweise aus Werbung, Gruppen und Zahlungsflüssen

Wichtige Beweise sind Präsentationen, Chatgruppen, Einzahlungsbelege, Bonuspläne, Einladungslinks, Kontobewegungen und Schulungsunterlagen.

Die Staatsanwaltschaft prüft häufig, wie das System erklärt wurde und welche Erwartungen gegenüber neuen Teilnehmern geweckt wurden.

Entlastend kann sein, wenn eine reale Leistung unabhängig von neuer Teilnehmerzufuhr im Mittelpunkt stand. Das muss aber anhand konkreter Unterlagen gezeigt werden.

Praktische Bedeutung für Organisatoren und Teilnehmer

Organisatoren und Vermittler sollten ihre Rolle nicht vorschnell verharmlosen. Auch wer nur Gruppen betreut oder neue Kontakte anspricht, kann im Akt als wichtiger Teil des Systems erscheinen.

Teilnehmer sollten Zahlungsflüsse, Kommunikation und Werbeaussagen sichern. Das hilft sowohl bei einer Anzeige als auch bei der Abwehr eines unzutreffenden Vorwurfs.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die Einordnung zu Betrug, schwerem Betrug und gewerbsmäßigem Betrug besonders wichtig.

Erste Schritte bei Anzeige, Einvernahme oder Rückforderung

Vor einer Aussage sollte geklärt werden, welche konkrete Rolle behauptet wird und welche Beweismittel vorliegen. Eine spontane Erklärung zum Geschäftsmodell kann später gegen die betroffene Person verwendet werden.

Wer geschädigt ist, sollte nicht nur Screenshots sammeln. Wichtig sind vollständige Zahlungsnachweise, Chatverläufe und Angaben zu Personen, die das System vorgestellt haben.

Parallel kann zu prüfen sein, ob zivilrechtliche Rückforderungsansprüche bestehen. Strafverfahren und Rückforderung sind aber getrennte Fragen.

Überblick

Pyramidenspiel oder anderes Geschäftsmodell prüfen

Die Einordnung hängt vom wirtschaftlichen Kern des Systems ab.

168a StGB in der Praxis
Punkt Bedeutung Prüffrage
System Aufbau des Modells Wovon hängen Gewinne ab?
Werbung Zuführung neuer Teilnehmer Was wurde versprochen?
Zahlungen Einzahlungen und Boni Wohin floss das Geld?
Rolle Organisator oder Teilnehmer Welche Handlung ist belegt?

Wichtig: Löschen Sie keine Chatgruppen oder Präsentationen. Gerade der ursprüngliche Wortlaut kann zeigen, ob eine echte Leistung oder Teilnehmerzufuhr im Vordergrund stand.

Häufige Fragen

Ketten- oder Pyramidenspiele nach § 168a StGB: wichtige Fragen.

Was ist ein Pyramidenspiel nach § 168a StGB? +

Es geht um ein System, bei dem die Gewinnerwartung wesentlich von neuen Teilnehmern abhängt. Die genaue Struktur muss im Einzelfall geprüft werden.

Ist das automatisch Betrug? +

Nicht zwingend. Betrug und § 168a StGB haben unterschiedliche Voraussetzungen. Sie können aber im selben Sachverhalt gemeinsam geprüft werden.

Welche Beweise sind wichtig? +

Werbeunterlagen, Chatverläufe, Zahlungsflüsse, Bonuspläne und Angaben zu Vermittlern sind häufig zentral.

Themen
§ 168a StGBPyramidenspielKettenspielBetrugVermögensdelikteTeilnehmerwerbung

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