Opferrechte: Sie haben im Strafverfahren eine eigene, gesetzlich geschützte Stellung.
Als Opfer einer Straftat sind Sie im Strafverfahren nicht bloß Zeuge oder Zeugin. Die Strafprozessordnung räumt Opfern eigene Rechte ein, etwa das Recht auf Information, auf Akteneinsicht, auf Beteiligung am Verfahren und auf schonende Behandlung. Besonders geschützte Opfer haben darüber hinaus weitergehende Rechte. Aus anwaltlicher Perspektive ist es entscheidend, diese Rechte früh und aktiv wahrzunehmen.
Klären Sie früh, welche Rechte Ihnen konkret zustehen und wie Sie diese geltend machen. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung hilft, keine Fristen und keine Beteiligungsmöglichkeiten zu versäumen.